Jeder Gast ist verpflichtet sich gemäß der Hausordnung des Zuhause auf Zeit – Jachabauer zu verhalten. Ein Zuwiderhandeln kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
A. Allgemeines
- Es darf nichts aus den Fenstern geworfen werden.
- Aus den Fenstern ist keine Wäsche auszulegen oder zu hängen.
- Veränderungen in den Räumen oder an Möbelstücken, wie Bohren von Löchern oder das Einschlagen von Nägeln o.ä. ist nicht gestattet.
B. Sicherheit
- Die Brandschutzverordnung ist zu beachten.
- Die Fenster sind bei Sturm, Regen oder Schneefall geschlossen zu halten.
- Zwischentüren in den Gängen sind verschlossen zu halten.
- Außerhalb der Zimmer dürfen, ohne Erlaubnis, keine Gegenstände abgestellt werden.
- In den Fluren, Treppenhäusern, etc. ist kein offenes Feuer oder brennbares Material gestattet.
- Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend Zuhause auf Zeit – Jachabauer mitzuteilen. Schlüssel und Austausch des Schlosses werden in Rechnung gestellt.
- Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Tauchsieder, Kochplatten, Heizöfen, Klimaanlagen o.ä. in den Apartments aufgestellt werden.
C. Abfall
- Der Hausmüll ist in die bereitgestellten Abfallbehälter im Hof von Zuhause auf Zeit – Jachabauer zu trennen und entsorgen.
- Scharf- bzw. übelriechende, leicht entzündliche oder sonstige schädliche Stoffe sind gesondert auf eigenen Kosten zu entsorgen.
- In Ausguss- oder Toilettenbecken dürfen keine Abfälle, keine schädlichen Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden.
- Im Übernachtungspreis ist in der Regel eine Endreinigung enthalten. Sofern das Apartment mit außergewöhnlich viel Müll oder mit starker Verunreinigung hinterlassen wird, werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
- Zigarettenstumpen sind Abfall, gehören in die bereitgestellten Aschenbecher und nicht auf dem Boden.
D. Rücksichtnahme
Um die Hausgemeinschaft und auch das Erscheinungsbild des Zuhause auf Zeit – Jachabauer nicht zu beeinträchtigen, gilt für alle Gäste:
- Ruhestörender Lärm ist im gesamten Haus zu vermeiden. In den Treppenhäusern und Hausfluren haben Türenschlagen, Lärm, laute Unterhaltungen und dergleichen zu unterbleiben.
- Zwischen 22:00 bis 8:00 Uhr ist Ruhezeit, an Sonn- und Feiertagen auch zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Ruhestörende Hausarbeiten bzw. Tätigkeiten sind während dieser Zeit zu vermeiden.
- Das Rauchen ist ausschließlich im Freien auf dem dafür ausgewiesenen Bereich. Das Rauchen in den Zimmern ist nicht gestattet. Kosten für zusätzliche Aufwand/Reinigung werden in Rechnung gestellt.
- Grundsätzlich sollten Rundfunk-, Musik- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke geschaltet sein.
- Ein respektvoller Umgang gegenüber den Hausbewohnern ist selbstverständlich. Auch Familienangehörige und Besucher haben sich dem Anspruch des Zuhause auf Zeit – Jachabauer und der Hausordnung entsprechend zu verhalten.
E. Haltung von Haustieren
- Das Halten von Haustieren nur auf Anfrage und nur in Zimmern des Erdgeschosses.
- Werden mit Absprache Haustiere gehalten, sind deren Hinterlassenschaften zu beseitigen.