Hausordnung

Jeder Gast ist verpflichtet sich gemäß der Hausordnung des Zuhause auf Zeit – Jachabauer zu verhalten. Ein Zuwiderhandeln kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. 

A. Allgemeines

  1. Es darf nichts aus den Fenstern geworfen werden.
  2. Aus den Fenstern ist keine Wäsche auszulegen oder zu hängen.
  3. Veränderungen in den Räumen oder an Möbelstücken, wie Bohren von Löchern oder das Einschlagen von Nägeln o.ä. ist nicht gestattet. 

B. Sicherheit

  1. Die Brandschutzverordnung ist zu beachten.
  2. Die Fenster sind bei Sturm, Regen oder Schneefall geschlossen zu halten.
  3. Zwischentüren in den Gängen sind verschlossen zu halten.
  4. Außerhalb der Zimmer dürfen, ohne Erlaubnis, keine Gegenstände abgestellt werden.
  5. In den Fluren, Treppenhäusern, etc. ist kein offenes Feuer oder brennbares Material gestattet.
  6. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend Zuhause auf Zeit – Jachabauer mitzuteilen. Schlüssel und Austausch des Schlosses werden in Rechnung gestellt.
  7. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Tauchsieder, Kochplatten, Heizöfen, Klimaanlagen o.ä. in den Apartments aufgestellt werden. 

C. Abfall

  1. Der Hausmüll ist in die bereitgestellten Abfallbehälter im Hof von Zuhause auf Zeit – Jachabauer zu trennen und entsorgen. 
  2. Scharf- bzw. übelriechende, leicht entzündliche oder sonstige schädliche Stoffe sind gesondert auf eigenen Kosten zu entsorgen.
  3. In Ausguss- oder Toilettenbecken dürfen keine Abfälle, keine schädlichen Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden.
  4. Im Übernachtungspreis ist in der Regel eine Endreinigung enthalten. Sofern das Apartment mit außergewöhnlich viel Müll oder mit starker Verunreinigung hinterlassen wird, werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. 
  5. Zigarettenstumpen sind Abfall, gehören in die bereitgestellten Aschenbecher und nicht auf dem Boden. 

D. Rücksichtnahme
Um die Hausgemeinschaft und auch das Erscheinungsbild des Zuhause auf Zeit – Jachabauer nicht zu beeinträchtigen, gilt für alle Gäste: 

  1. Ruhestörender Lärm ist im gesamten Haus zu vermeiden. In den Treppenhäusern und Hausfluren haben Türenschlagen, Lärm, laute Unterhaltungen und dergleichen zu unterbleiben.
  2. Zwischen 22:00 bis 8:00 Uhr ist Ruhezeit, an Sonn- und Feiertagen auch zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Ruhestörende Hausarbeiten bzw. Tätigkeiten sind während dieser Zeit zu vermeiden.
  3. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien auf dem dafür ausgewiesenen Bereich. Das Rauchen in den Zimmern ist nicht gestattet. Kosten für zusätzliche Aufwand/Reinigung werden in Rechnung gestellt.
  4. Grundsätzlich sollten Rundfunk-, Musik- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke geschaltet sein.
  5. Ein respektvoller Umgang gegenüber den Hausbewohnern ist selbstverständlich. Auch Familienangehörige und Besucher haben sich dem Anspruch des Zuhause auf Zeit – Jachabauer und der Hausordnung entsprechend zu verhalten. 

E. Haltung von Haustieren

  1. Das Halten von Haustieren nur auf Anfrage und nur in Zimmern des Erdgeschosses. 
  2. Werden mit Absprache Haustiere gehalten, sind deren Hinterlassenschaften zu beseitigen.